Kosten

Ausblick vom Balkon über die Stadt

Einzeltherapie / Familientherapie

Die Kosten werden durch die Grundversicherung der Krankenkasse übernommen. Dazu wird eine Anordnung Ihres Kinder- und Jugendarztes oder Ihres Hausarztes benötigt. Die Anordnung gilt für 15 Sitzungen. Bei Bedarf kann der Arzt eine zweite Anordnung mit weiteren 15 Sitzungen ausstellen. Soll die Therapie nach 30 Sitzungen weitergeführt werden, braucht es eine psychiatrische Begutachtung und eine Kostengutsprache Ihrer Krankenversicherung.

In den folgenden drei Dokumenten finden Sie alle wichtigen Informationen:

Eine weitere Möglichkeit ist die Abrechnung über die Zusatzversicherung. Dabei variiert die Höhe der Kostenbeteiligung je nach Krankenkasse. Informieren Sie sich bitte direkt bei Ihrer Kasse.

Im Falle einer posttraumatischen Belastungsstörung besteht gemäss Opferhilfegesetz die Möglichkeit, eine Kostenbeteiligung via Opferberatungsstelle zu beantragen.

Coaching

Alle Behandlungen, die nicht im Zusammenhang mit einer psychologisch-psychiatrischen Störung stehen, wie persönliches Coaching oder Beratung, müssen selber finanziert werden.

Absagen

Können abgemachte Termine nicht wahrgenommen werden, müssen sie mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Die Kosten für nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden regulär verrechnet.